Bildungsangebote

Ausbildung zum Praxisanleiter

Beschreibung

Durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Notfallsanitäterausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) wird für die Personen, die die Auszubildenden in der praktischen Ausbildung betreuen, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden erforderlich. In Rheinland-Pfalz wird dies durch die Verankerung des Praxisanleiters für Notfallsanitäter in dem Landesgesetz über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (GFBWBDVO) gewährleistet.
Der Rahmen der Qualifizierung ist in der Durchführungsverordnung über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBDVO) festgehalten.

Zielgruppe

Interessierte Mitarbeiter*innen mit der Qualifizierung zum/zur Notfallsanitäter*in.

Voraussetzung zur Teilnahme

Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Inhalt

Pädagogische und psychosoziale Themen gemäß dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Weiterbildung von Praxisanleitern in Gesundheitsfachberufen aus den Bereichen:

  • Sozialwissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften und Rettungs- und Notfallmedizin
  • Recht

Ihr Nutzen

Mit dieser Qualifikation können Sie als Praxisanleiter*in im Rettungsdienst eingesetzt werden.

Darüber hinaus werden Sie durch diese staatlich geregelte Weiterbildung in die Lage versetzt folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • die Mitwirkung bei der Entwicklung und Anpassung von curricularen Konzepten
  • die Koordination und Kooperation mit den an der Aus- oder Weiterbildung Beteiligten
  • die Mitwirkung bei der Entwicklung und Evaluation des Lernangebots
  • die Information, Beratung und Begleitung der Lernenden
  • die Mitwirkung bei Prüfungen
  • die Beurteilung der praktischen Leistungen
  • die Entwicklung und Anpassung eines auf den jeweiligen Bildungsstand der lernenden bezogenen Konzepts
  • die Planung, Durchführung und Auswertung der praktischen Anleitungen
  • die Dokumentation von Anleitungssituationen
  • die Hospitation und Mitwirkung im theoretischen Unterricht

Allgemeines

Die Prüfung zum/zur Praxisanleiter*in besteht aus einer Facharbeit, einer Klausur sowie einem Kolloquium.

Seminarzeiten

300 Stunden in 8 Blöcken zu 40 Stunden

Zwischen den Blöcken ist in der Regel eine Studienzeit eingeplant.

Der Unterricht findet statt von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Seminarzeiten für das Jahr 2024

Seminar 1:

  1. KW 2: 08.01.-12.01.2024
  2. KW 5: 29.01.-02.02.2024
  3. KW 6: 05.02.-09.02.2024
  4. KW 9: 26.02.-01.03.2024
  5. KW 10: 04.03.-08.03.2024
  6. KW 15: 08.04.-12.04.2024
  7. KW 20: 13.05.-17.05.2024
  8. KW 22: 27.05.-29.05.2024 (Kolloquium)

Seminar 2:

  1. KW 30: 22.06.-26.06.2024
  2. KW 37: 09.09.-13.09.2024
  3. KW 39: 23.09.-27.09.2024
  4. KW 42: 14.10.-18.10.2024
  5. KW 43: 21.10.-25.10.2024
  6. KW 46: 11.11.-15.11.2024
  7. KW 47: 18.11.-22.11.2024
  8. KW 50: 09.12.-13.12.2024 (Kolloquium)

 

 

 

Dauer (in Tagen): 38
max. Teilnehmer: 16
Seminar-
zeiten:
Beginn am 1. Tag: 09:00 Uhr Ende am 38. Tag: 16:00 Uhr
Gebühren:
Für alle Teilnehmer:

5775.- €

Inkl. Verpflegung und Unterkunft

Ansprechperson(en)

Maximilian von Randow
Mail

06131-28282802